2024: Stellungnahme: Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung im Saarland

28.05.2024 - Stellungnahme - Kommunale Wärme

Stellungnahme: Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung im Saarland

Wir begrüßen Ihren Gesetzesentwurf und legen Ihnen sehr gerne im Folgenden unsere Anmerkungen und Empfehlungen vor.




Zu Artikel 1


Wie im Vorblatt zum Gesetzentwurf bereits ausgeführt, wird durch die Übertragung der Planungsverantwortlichkeit auf die Gemeinden eine dezentrale und partizipative Herangehensweise gefördert mit dem Ziel, die Wärmepläne an den spezifischen Bedürfnissen und Potenzialen vor Ort auszurichten. Diese auf Ortsnähe fokussierte Ausrichtung der Wärmeplanung schafft eine essenzielle Grundlage für die Erreichbarkeit der in den §§ 1 und 2 WPG genannten Ziele. Wir zitieren wegen der für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft des Landes und das Gelingen der Wärmewende erheblichen Relevanz aus § 1 WPG:

„Ziel dieses Gesetzes ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung der Erzeugung von sowie der Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme oder einer Kombination hieraus zu leisten, zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045 (Zieljahr) beizutragen und Endenergieeinsparungen zu erbringen ….“


Dass sich die planungsverantwortliche Stelle und die von ihr gegebenenfalls gemäß § 6 WPG „zur Unterstützung bei der Erfüllung dieser Aufgabe“ der Wärmeplanung beauftragten Dritten hieran zu orientieren haben, liegt auf der Hand. Nach unserem Dafürhalten ist ein Wärmeplan fehlerhaft, der eine nicht mit den in §§ 1 und 2 WPG genannten Kriterien korrespondierende Wärmeversorgung beinhaltet. Er ist keine geeignete Grundlage für kommunale Entscheidungsfindungen und in aller Regel auch nicht umsetzbar.



Empfehlungen


Aus diesem Grunde ist es für die Kommunen als planungsverantwortliche Stellen wichtig, den an den §§ 1 und 2 WPG zu orientierenden Planungserfolg bei der Durchführung der Wärmeplanung zu beachten und auch in den mit Drittbeauftragten zu schließenden Werk- oder Planungsverträgen festzuschreiben. Die Berücksichtigung der vorgenannten Ziele, insbesondere die Frage der Wirtschaftlichkeit der Wärmeversorgung, sollte daher deutlicher im Vorblatt aber auch im Landesgesetz, zum Beispiel in den §§ 2 oder 3 WPUG, herausgestellt werden.

In diesem Zusammenhang sollte auch § 14 WPG nach näherer Maßgabe in Ihrem Landesgesetz Erwähnung finden, da er im Flächenland Saarland überwiegend zum Tragen kommen dürfte, wenn Kommunen vor der von Beginn der Wärmeplanung an oder bereits bei deren Vorbereitung zu stellenden Frage stehen, ob sich eine verkürzte, mithin also Zeit und Kosten sparende Wärmeplanung aufdrängt.


Wir regen insofern an, auf einfachste und damit kostengünstige Art und Weise in ggf. drei Kommunen Pilotprojekte im Sinne einer Blaupause im Zusammenhang mit der Anwendung des § 14 WPG in Verbindung mit § 5 Ihres WPUG-Entwurfs kodifizierten vereinfachten Verfahrens durchzuführen, das aus unserer Sicht zu begrüßen ist.


Bezogen auf § 5 WPUG sollte überprüft werden, ob die dort genannten Tatbestände nicht noch im Hinblick auf das zur Zielerreichung Erforderliche erweitert werden sollten, auch um unnötige Schubladenplanungen, Datenfriedhöfe und Kosten zu vermeiden. Man sollte die sich durch die Formulierung insbesondere in § 22 WPG ergebenden Möglichkeiten einer den örtlichen Gegebenheiten entsprechenden, weiteren Vereinfachung ausschöpfen. Die Anforderungen an die Planung in ihren diversen Leistungsphasen bzw. Stufen sind in einem 500- oder 1000-Einwohner-Dorf nicht vergleichbar mit den situationsbedingten Herausforderungen in einer größeren Kommune wie z. B. der Landeshauptstadt oder mittelgroßen Städten. Wir sind der Überzeugung, dass im Rahmen der Wärmeplanung in kleineren Kommunen in der Regel auf schnelle und einfache Art und Weise das Planungsziel erreicht werden kann. Da ohnehin die Fortschreibung der Wärmeplanung gesetzlich vorgesehen ist, wird hiermit die erforderliche Flexibilität gewährleistet.


Wir geben noch zu bedenken, ob das Saarland einen Hinweis auf die für eine realistische Wärmeplanung relevante demografische Entwicklung in sein Landesgesetz aufnimmt, die sicherlich Einfluss auf das jeweilige Zielbild haben dürfte.



Zu Artikel 2


Der Entwurf Ihres Gesetzes zur Umsetzung von Solarkatastern und landesweiter Datenbereitstellungen (SDUG) findet unsere volle Unterstützung. Wir begrüßen die darin enthaltenen Bestimmungen.


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