2022: PM: Mehr Biogas, weniger russisches Erdgas

18.07.2022 - Pressemitteilung - Bioenergie

Pressemitteilung: Endlich mehr Bioabfälle nutzen, um russisches Erdgas zu ersetzen

Für den Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) und den Landesverband Erneuerbare Energie Rheinland-Pfalz/Saarland (LEE RLP/SL) gibt es einen eindeutigen Verlierer bei der jüngst vom Bundestag beschlossenen Novelle des ErneuerbareEnergien-Gesetzes (EEG): die Bioenergie. „Dass die Bundesregierung der Biogasnutzung überhaupt keine Ausbauperspektive einräumt, ist absolut unverständlich“, kritisieren Dr. Thomas Griese, stellvertretender Vorsitzender des LEE NRW, und Christoph Zeis, Vorsitzender des LEE RLP/SL. „Gerade in der aktuellen Situation brauchen wir viel mehr Biogas, um die Erdgaseinfuhren aus Russland drastisch runterzufahren.“


Um die nutzbaren Biogasmengen hierzulande sprunghaft zu erhöhen, plädieren beide Verbände dafür, auch biogene Abfälle als Energierohstoff zu nutzen. Aus Bioabfall lässt sich durch Vergärung Biogas gewinnen. Durch Methanisierung entsteht daraus Biomethan, das chemisch mit Erdgas identisch ist. „Es ist ein absolutes Unding, dass Deutschlands Energieversorgung weiterhin in einem hohen Maß von russischem Erdgas abhängig ist, während gleichzeitig in vielen Städten und Gemeinden bundesweit, aber auch in Nordrhein-Westfalen sowie in Rheinland-Pfalz und dem Saarland, nach wie vor die Braune Tonne nicht verpflichtend für alle Haushalte und Gewerbebetriebe vorgeschrieben ist“, so Griese. Auch für sein Pendant beim LEE RLP/SL, Christoph Zeis, ist das Verhalten der politisch Verantwortlichen auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene unverständlich: „Wir haben Angst davor, dass Putin uns den Gashahn zudreht, nutzen aber unsere eigenen heimischen Ressourcen für die Gasversorgung höchst unzureichend.“


Griese und Zeis verweisen auf jüngste Berechnungen des Energieverbandes BDEW. Danach könnte das nutzbare Biomethanvolumen bis Ende dieser Dekade auf jährlich 100 Mrd. kWh ausgebaut werden. Das wäre das Dreifache der bisherigen Produktion und entspricht etwa 20 Prozent der russischen Erdgasimporte. „Dieses Plus ist möglich, ohne dass dafür der Anbau von Energiepflanzen auf landwirtschaftlichen Flächen erhöht werden müsste“, betont Zeis. Neben den Brauen Tonnen gibt es noch weitere Potenziale, die heute nicht genutzt werden: Und zwar können über 100 Millionen Tonnen an land- und forstwirtschaftlichen Nebenprodukten (u.a. Gülle, Mist) und zig Millionen Tonnen an organischen Abfällen beispielsweise aus der Lebensmittelverarbeitung sowie Klärschlämmen auch zu Biogas vergoren werden.


Um diese vorhandenen energetischen Schätze schnell zu nutzen, fordern LEE NRW und LEE RLP/SL schnelle Änderungen beim Abfallrecht, der kommunalen Wärmeleitplanung und im neuen EEG:



  • Der Bundestag muss die Vergärung von Bioabfällen als zwingende Verpflichtung für die kommunale und private Abfallentsorgung gesetzlich festlegen.


  • Dafür muss die Steigerung der getrennten Erfassung von Bioabfällen vorgegeben und dazu die Verpflichtung von flächendeckenden Einsammelsystemen festgelegt werden.


  • Die Steigerung der Erfassung der Bioabfälle und deren Nutzung zur Wärme- und Stromversorgung in kommunalen Wohn- und Gewerbequartieren muss Bestandteil der kommunalen Wärmeleitplanungen werden – auf solche Wärmeleitplanungen auf kommunaler Ebene haben sich sowohl in Nordrhein-Westfalen als auch in Rheinland-Pfalz die jeweiligen Regierungsparteien in ihren Koalitionsverträgen verständigt.


  • Um die Biogasproduktion in vorhandenen Biogasanlagen zu steigern, müssen kontraproduktive Restriktionen im Bauplanungsrecht beseitigt werden: So erlaubt das Baugesetzbuch (BauGB) in § 35 Absatz 1 Nummer 6d nur eine maximale Produktion von 2,3 Millionen Kubikmeter Biogas am Standort einer Biogasanlage. Will der Anlagenbetreiber die Erzeugung ausweiten, indem er zusätzlich Bioabfälle oder Reste aus der Lebensmittelproduktion vergären will, ohne an der Anlage baulich etwas zu verändern und ohne den Einsatz nachwachsender Rohstoffe zu erhöhen, muss die Gemeinde und Genehmigungsbehörde dazu eine neue Bauleitplanung bzw. ein Sondergebiet ausweisen, was etwa zwei bis fünf Jahre in Anspruch nimmt. Die Begrenzungen auf 2,3 Millionen Kubikmeter und auf maximal 2 MW Feuerungswärmeleistung müssen daher aufgehoben werden.


  • Das jüngste novellierte EEG sieht vor, dass Biomethananlagen nur noch dann gefördert werden, wenn sie an maximal 10% der Jahresstunden Strom erzeugen ohne die dabei anfallende Wärme verpflichtend zu nutzen. Damit wird in unsinniger Weise die Biomethanproduktion gedeckelt, obwohl auch in den übrigen Stunden erneuerbarer Strom und Wärme erzeugt werden können.


Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat wiederholt betont, dass „für den Ersatz von russischem Erdgas durch erneuerbare Energien jede Kilowattstunde zählt“. Mit diesen Worten, so der LEE NRW und LEE RLP/SL, habe Habeck zu 100 Prozent Recht: „Nur die Bundesregierung sollte so schnell wie möglich ihre Hausaufgaben machen, damit jede Möglichkeit der Biomethanerzeugung genutzt werden kann statt sie zu blockieren.“ Bei der anstehenden Gesetzgebung für das Sommerpaket hat Habeck die Chance, hierfür die richtigen Weichen zu stellen, denn „die besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien liegt gemäß neuem EEG insgesamt im öffentlichen Interesse und der öffentlichen Sicherheit. Dies gilt neben Wind, Sonne und Wasser auch für die Biomasse“, unterstreichen Thomas Griese und Christoph Zeis.

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